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Schwerbehinderte brauchen keine Vorabgenehmigung für ambulante Krankenfahrten.
Tel: 0151 70 24 25 36
Schwerbehinderte und Pflegegrad 3-5
Schwerbehinderte brauchen keine Vorabgenehmigung für ambulante Krankenfahrten. Dies gilt auch für die Einstufung des Pflegegrads 3 bei eingeschränkter Mobilität. Bei Pflegegrad 4 bis 5 reicht eine einmalige Genehmigung.
Die Kostenübernahme der Krankenfahrten gilt für alle Arzt- und Krankenhausbesuche.